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   BGH, 06.02.2014 - V ZR 262/13   

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https://dejure.org/2014,2974
BGH, 06.02.2014 - V ZR 262/13 (https://dejure.org/2014,2974)
BGH, Entscheidung vom 06.02.2014 - V ZR 262/13 (https://dejure.org/2014,2974)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 2014 - V ZR 262/13 (https://dejure.org/2014,2974)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG
    Beweisantragsablehnung wegen bereits erwiesenen Gegenteils

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzungsantrag wegen der Versäumung der Frist zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensfehler bei Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots; Versäumnis eines Rechtsanwaltsfachangestellten trotz ordnungsgemäßer Anweisungen

  • rewis.io

    Beweisantragsablehnung wegen bereits erwiesenen Gegenteils

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233; ZPO § 234
    Wiedereinsetzungsantrag wegen der Versäumung der Frist zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensfehler bei Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots; Versäumnis eines Rechtsanwaltsfachangestellten trotz ordnungsgemäßer Anweisungen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 749
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 22.01.2001 - 1 BvR 2075/98

    Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Nichtberücksichtigung eines Beweisantrags

    Auszug aus BGH, 06.02.2014 - V ZR 262/13
    Das gilt insbesondere dann, wenn die Nichterhebung des Beweises auf vorweggenommener tatrichterlicher Beweiswürdigung beruht (vgl. BGH, Urteil vom 19. November 2008 - IV ZR 341/07, RuS 2010, 64; BVerfG, NJW 2009, 1585 Rn. 34; NJW-RR 2001, 1006, 1007 - jeweils mwN - std.

    Eine unzulässige Beweisantizipation liegt vor, wenn ein angebotener Zeugenbeweis deshalb nicht erhoben wird, weil das Gericht dessen Bekundungen wegen seiner bereits gewonnenen Überzeugung kein Gewicht mehr beimisst (vgl. BVerfG, NJW-RR 2001, 1006, 1007).

  • BGH, 28.04.2011 - V ZR 182/10

    Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör bei Nichtberücksichtigung eines

    Auszug aus BGH, 06.02.2014 - V ZR 262/13
    Die Nichterhebung eines angebotenen Beweises mit der Begründung, es sei bereits das Gegenteil erwiesen, ist grundsätzlich unzulässig (Senat, Beschluss vom 28. April 2011 - V ZR 182/10, juris Rn. 11, mwN).

    Das ist etwa dann zu bejahen, wenn der Unwert des Beweismittels feststeht, weil nach dem Ergebnis einer bereits durchgeführten Beweisaufnahme jede Möglichkeit ausgeschlossen ist, dass der übergangene Beweisantrag Sachdienliches ergeben und die von dem Gericht bereits gewonnene Überzeugung erschüttern kann (Senat Beschluss vom 28. April 2011 - V ZR 182/10, juris Rn. 13).

  • BGH, 11.05.2010 - VIII ZR 212/07

    Internationaler Warenkaufvertrag: Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte

    Auszug aus BGH, 06.02.2014 - V ZR 262/13
    a) Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots, die im Prozessrecht keine Stütze hat, verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG (BGH, Beschluss vom 11. Mai 2010 - VIII ZR 212/07, NJW-RR 2010, 1217 Rn. 10 mwN - std.
  • BVerfG, 10.02.2009 - 1 BvR 1232/07

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen unterlassener Einholung

    Auszug aus BGH, 06.02.2014 - V ZR 262/13
    Das gilt insbesondere dann, wenn die Nichterhebung des Beweises auf vorweggenommener tatrichterlicher Beweiswürdigung beruht (vgl. BGH, Urteil vom 19. November 2008 - IV ZR 341/07, RuS 2010, 64; BVerfG, NJW 2009, 1585 Rn. 34; NJW-RR 2001, 1006, 1007 - jeweils mwN - std.
  • BGH, 23.01.2013 - XII ZB 167/11

    FamFG § 117 Abs. 5; ZPO §§ 233

    Auszug aus BGH, 06.02.2014 - V ZR 262/13
    Er hat jedoch durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass die Fristen zuverlässig festgehalten und kontrolliert werden (vgl. nur BGH, Beschluss vom 23. Januar 2013 - XII ZB 167/11, NJW-RR 2013, 1010 Rn. 10).
  • BGH, 19.11.2008 - IV ZR 341/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Zulässigkeit einer

    Auszug aus BGH, 06.02.2014 - V ZR 262/13
    Das gilt insbesondere dann, wenn die Nichterhebung des Beweises auf vorweggenommener tatrichterlicher Beweiswürdigung beruht (vgl. BGH, Urteil vom 19. November 2008 - IV ZR 341/07, RuS 2010, 64; BVerfG, NJW 2009, 1585 Rn. 34; NJW-RR 2001, 1006, 1007 - jeweils mwN - std.
  • BGH, 28.09.2010 - X ZR 57/10

    Geänderte Berufungsbegründungsfrist

    Auszug aus BGH, 06.02.2014 - V ZR 262/13
    Unverzichtbar sind insoweit eindeutige Anweisungen an das Büropersonal, die Festlegung klarer Zuständigkeiten und die zumindest stichprobenartige Kontrolle des Angestellten (BGH, Beschluss vom 28. September 2010 - X ZR 57/10, GRUR 2011, 357 mwN).
  • BGH, 16.04.2015 - IX ZR 195/14

    Beweisvorbringen im Zivilprozess: Nichtberücksichtigung wegen "ins Blaue hinein"

    Die Nichterhebung eines angebotenen Beweises mit der Begründung, es sei bereits das Gegenteil erwiesen, ist grundsätzlich unzulässig (BGH, Beschluss vom 6. Februar 2014 - V ZR 262/13, FamRZ 2014, 749 Rn. 11).
  • BGH, 12.11.2015 - V ZR 66/15

    Rechtliches Gehör: Zurückweisung eines erheblichen Beweisangebots; fehlerhaftes

    Deren Einschätzung ist entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts nicht unbeachtlich (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Februar 2014 - V ZR 262/13, FamRZ 2014, 749 Rn. 12).

    Es ist nicht auszuschließen, dass das Berufungsgericht zu einem anderen Ergebnis gelangt, wenn es dem Beweisangebot des Klägers - zweckmäßigerweise im Beisein des Sachverständigen (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Februar 2014 - V ZR 262/13, FamRZ 2014, 749 Rn. 12; BGH, Urteil vom 10. Juli 1997 - III ZR 69/96, NJW 1997, 3096, 3097) - nachgeht.

  • BGH, 15.10.2015 - V ZR 52/15

    Nichtzulassungsbeschwerde im Rahmen eriner einstweiligen Verfügung zur Eintragung

    Die Nichterhebung eines angebotenen Beweises mit der Begründung, es sei bereits das Gegenteil erwiesen, ist grundsätzlich unzulässig (Senat, Beschluss vom 6. Februar 2014 - V ZR 262/13, FamRZ 2014, 749 juris Rn. 11; Beschluss vom 28. April 2011 - V ZR 182/10, juris Rn. 11 jeweils mwN).

    Das ist etwa dann zu bejahen, wenn der Unwert des Beweismittels feststeht, weil nach dem Ergebnis einer bereits durchgeführten Beweisaufnahme jede Möglichkeit ausgeschlossen ist, dass der übergangene Beweisantrag Sachdienliches ergeben und die von dem Gericht bereits gewonnene Überzeugung erschüttern kann (Senat, Beschluss vom 6. Februar 2014 - V ZR 262/13, FamRZ 2014, 749 Rn. 12; Beschluss vom 28. April 2011 - V ZR 182/10, juris Rn. 13).

  • OLG Nürnberg, 19.08.2021 - 8 U 1139/21

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei unterlassener Erhebung des

    Eine solche Verfahrensweise ist grundsätzlich unzulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 06.02.2014 - V ZR 262/13, NJOZ 2015, 309 Rn. 11 m.w.N.).
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